Produkte mit deklarationspflichtigen Duftstoffen
Duftstoffe dürfen unabhängig von ihrer Anzahl in Kosmetikartikeln als “Parfum” in der Inhaltsstoffliste zusammengefasst werden mit der Ausnahme von derzeit 26 Duftstoffen, siehe BVL ». Sie gelten als potente Allergieauslöser mit mittlerem Sensibilisierungspotential, sodass sie explizit genannt werden müssen, insofern ihre Konzentration 0,001% übersteigt bzw. 0,01% bei abwaschbaren Artikeln.
Auch zu “Parfum” zusammengefasste Duftstoffe können nicht nur allergische Reaktionen auslösen, sondern langfritig angewendet sensibilisieren, also neue Allergien begünstigen, sowie die Haut irritieren. Bei problematischer Haut, z.B. trocken, schuppig, gerötet oder “unrein”, empfiehlt es sich daher deklarationspflichtige Duftstoffe weitestmöglich zu meiden und auch auf Parfum zu achten.
Damit gelten die zahlreichen anderen Duftstoffe nicht automatisch als “nicht-allergen” oder reizarm. Es ist denkbar, dass mit der Zeit die Liste länger wird.
Die nachstehenden Produkte enthalten deklarationspflichtige Duftstoffe, die wir aufgrund ihrer geringen Ausprägung sowie der Einsatzform dennoch selbst nutzen.